Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "SUPER HALL" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

BESCHLÜSSE

gefasst:

  1. Das Pferd "SUPER HALL" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 185, Prix de L`Opera, gelaufen in Wien-Krieau am 10.05.2018 (RP 1. Platz - € 1.390,--) disqualifiziert.
  1. Das Pferd "SUPER HALL" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Trainer F. Konlechner erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot Fahrverbot vom 02.07.2018 bis einschließlich 22.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik in Verbindung mit den Fällen „Glamour Dancing“ und „C`Est la Vie“).
  1. Von Trainer F. Konlechner (Verantwortlicher im Sinnes des ÖTR) sind Aufwand- und Verfahrenskosten in Höhe von € 1.500,-- (eintausendfünfhundert) zu bezahlen. Weitere Beschlüsse bzw. Anordnungen werden nicht getroffen.
  1. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Fordham / GB trägt Herr F. Konlechner.
  1. Weiter wird das Pferd „SUPER HALL“ in folgenden Rennen disqualifiziert: Rennen Nr. 236 (03.06.2018 Krieau) und Rennen Nr. 277 (17.06.2018 Magna Racino)
  1. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.

Nach Ansicht der Kommission ist Hrn. Konlechner keine Schuld an diesem Dopingfall vorzuwerfen, wodurch – außer dem Erlag der Aufwands- und Verfahrenskosten - keine weiteren Strafen verfügt werden.