Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Josef Bayer, sowie den weiteren Mitglieder Karl Tordy und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "VANESSA`S BOY" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende
BESCHLÜSSE
gefasst:
- Das Pferd "VANESSA`S BOY" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 381, Europgill-Trophy (TSK), gelaufen in Wien-Krieau am 28.09.2025 (1. Platz), disqualifiziert.
- Das Pferd "VANESSA`S BOY" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 401, Preis der Leopoldstadt, gelaufen in Wien-Krieau am 12.10.2025 (3. Platz), disqualifiziert.
- Das Pferd "VANESSA`S BOY" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 28.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Trainer H. Blaha erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 03.11.2025 bis einschließlich 09.11.2025 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
- Besitzer Herr Walter Weinwurm (Verantwortlicher laut Trainingsliste vom 22.11.2024 – Pferd Vanessas Boy – Standort 2620 Peisching wird gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.500, -- (dreitausendfünfhundert), inkl. Verfahrenskosten bestraft. Außerdem wird Herr Walter Weinwurm gemäß § 110 ÖTR für den Zeitraum von 01.12.2025 bis einschließlich 01.03.2026 vom Rennbetrieb ausgeschlossen. Die Zentrale wird aufgefordert, eine Ausdehnung auf den UET-Raum auszusprechen. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Walterwurm bis 01.12.2028 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen in Österreich gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert etwaige weitere Sanktionen zu verhängen.
- Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LCH, FR -91370 Verrieres le Buisson trägt Herr Walter Weinwurm.
- Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.
