Die Berufungskommission der Zentrale für Traberzucht und Rennen in Österreich hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Truzla sowie die weiteren Mitglieder Andrea Pinner und Harald Tschürtz in der Dopingangelegenheit "VANESSA’S BOY" über den von Herrn Walter Weinwurm, vertreten durch RA Mag. Helwig Schuster eingebrachten Einspruch vom 04.12.2025 folgenden


BESCHLUSS


gefasst:


Dem Einspruch wird teilweise stattgegeben und die Beschlüsse der Rennleitung des Wiener Trabrenn-Vereines vom 1.12.2025 in Punkt 5. wie folgt abgeändert:
Besitzer Walter Weinwurm wird gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR (dreitausend), inkl. Verfahrenskosten, bestraft. Weiters wird Herr Walter Weinwurm gemäß § 110 ÖTR für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis einschließlich 01.03.2026 vom Rennbetrieb im gesamten UET-Raum ausgeschlossen.


Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn Walter Weinwurm bis 31.12.2027 festgelegt.


Alle übrigen Beschlüsse und Verfügungen werden bestätigt und bleiben vollinhaltlich und unverändert aufrecht.


Die Einspruchsgebühr ist dem Einspruchswerber gutzuschreiben.