Aufgrund der ab 17.11.2020 geltenden Covid-19 Notmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 2)  teilt der WTV mit, dass das Betreten der Trabrennbahn Krieau zu Trainingszwecken für nicht am Trabrennplatz Krieau stationierte Pferde ab sofort nur mehr für Trainer und Berufsfahrer und deren erforderliches Hilfspersonal gestattet ist. Amateurfahrer haben keinen Zutritt. Das Erfordernis einer vorherigen Anmeldung bleibt unverändert aufrecht. Die Verordnung ist vorerst bis 6.12.2020 befristet.

 

Dr. Peter Truzla

Präsident