Neben den vom WTV akkreditierten Personen haben aufgrund der COVID19-Vorschriften nur jene Personen Zutritt zum Stallbereich, die im Zusammenhang mit einem startenden Pferd stehen und in einem Rennstall für die Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt erforderlich sind. Die (zahlenmäßig limitierten) Namen dieser Personen sind vom verantwortlichen Trainer bis spätestens Donnerstag, 3.12., 12:00 Uhr schriftlich im Generalsekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden. Personen auf dieser Namensliste müssen sich mit einem Lichtbildausweis (Lizenz, Stallkarte etc.) ausweisen, andernfalls der Zutritt verweigert wird.

  • In den einzelnen Stallungen dürfen sich nie mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei Tätigkeiten, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine MNS-Maske zu tragen.
  • Bitte beachten Sie die generelle Abstandsregel von 1 Meter am gesamten Gelände!
  • MNS-Masken und Handdesinfektionsmittel können bei Bedarf bei der Meldestelle abgeholt werden.
  • Die in den Stallungen befindlichen Waschgelegenheiten und WC’s sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist durch die Stallmieter/Trainer sicherzustellen.
  • Ein Übergang von der Stallseite zum Richterturm ist nur Zwecks Vornahme der Siegerehrung bzw. nach Aufforderung der Rennleitung gestattet.
  • Die Gastronomie am Rennplatz sowie alle Gemeinschaftsräume und Garderoben bleiben geschlossen.
  • Heißgetränke zum Aufwärmen können bei Hakans Coffee-Bike im Stallbereich abgeholt werden.