Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy sowie den weiteren Mitglieder Josef Bayer, Andrea Pinner und Dr. Constanze Zach in der Dopingangelegenheit "GLAMOUR DANCING" nach durchgeführter mündlicher Verhandlung folgende

BESCHLÜSSE

gefasst:

  1. Das Pferd "GLAMOUR DANCING" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 196, Prix Monet, gelaufen in Wien-Krieau am 17.05.2018 (RP 1. Platz - € 1.220,--) disqualifiziert.
  1. Das Pferd "GLAMOUR DANCING" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot vom 28.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Trainer F. Konlechner erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot Fahrverbot vom 02.07.2018 bis einschließlich 22.07.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik in Verbindung mit den Fällen „C`Est la Vie“ und „Super Hall“).
  1. Von Trainer F. Konlechner (Verantwortlicher im Sinnes des ÖTR) sind Aufwand- und Verfahrenskosten in Höhe von € 1.500,-- (eintausendfünfhundert) zu bezahlen. Weitere Beschlüsse bzw. Anordnungen werden nicht getroffen.
  1. Die Auswertung der Kosten der A-Probe im LGC Laboratory zu Fordham / GB trägt Herr F. Konlechner.
  1. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn-Verein zu bezahlen. Entsprechende Ehrengaben sind innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zu retournieren.

Nach Ansicht der Kommission ist Hrn. Konlechner keine Schuld an diesem Dopingfall vorzuwerfen, wodurch – außer dem Erlag der Aufwands- und Verfahrenskosten - keine weiteren Strafen verfügt werden.