Die Rennleitung des WTV hat in 1. Instanz durch den Vorsitzenden Karl Tordy, sowie den weiteren Mitgliedern Andrea Pinner und Christian Steinmeyer in der Dopingangelegenheit "DRAGON DARCHE", nach durchgeführter mündlicher Verhandlung, folgende

BESCHLÜSSE

gefasst:

  1. Das Pferd "DRAGON DARCHE" wird gemäß § 83 (16) ÖTR im Rennen Nr. 444, "Lotto – Alles ist Möglich" – Rennen (TTF), gelaufen in Wien-Krieau am 02.09.2018 (1. Platz), disqualifiziert.
  1. Das Pferd "DRAGON DARCHE" erhält gemäß § 107 ÖTR Startverbot von 26.09.2018 bis einschließlich 25.10.2018 (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Trainer G. Mayr erhält gemäß § 106 ÖTR Fahrverbot von 01.09.2018 bis einschließlich 07.09.2018 in allen UET-Ländern (verschuldensunabhängige Strafautomatik).
  1. Besitzer M. Strebel (Verantwortlicher laut Trainingsliste vom 22.02.2016 – Pferd DRAGON DARCHE) wird gemäß § 106 ÖTR mit Fahrverbot von 29.10.2018 bis einschließlich 31.12.2018 im gesamten UET - Raum sowie gemäß § 105 ÖTR mit einer Geldstrafe von EUR 3.000,-- (dreitausend) bestraft. Weiters wird ein Beobachtungszeitraum für Herrn M. Strebel bis 30.12.2019 festgelegt. Sollte in diesem Zeitraum ein weiteres Dopingvergehen gegen ihn mit einem Schuldspruch enden wird die Zentrale für Traberzucht und Rennen aufgefordert einen etwaigen Lizenzentzug zu prüfen.
  1. Die Kosten der Auswertung der A-Probe im LGC Laboratory zu Fordham / GB Horseracing Forensic Laboratory zu Newmarket / GB  + Verfahrenkosten des WTV trägt Herr Manfred Strebel.
  1. Alle Kostenersätze sind binnen 14 Tagen nach Vorschreibung an den Wiener Trabrenn - Verein zu bezahlen. Ehrengaben zu diesem Rennen sind in gleicher Frist zu retournieren.