Durch Verordnung der Bundesregierung gilt für alle Personen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur mehr (vollständig) geimpfte und genesene Personen Zutritt zum Gelände des WTV erhalten dürfen. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als Genesungsnachweis gelten.

Ausgenommen sind nur Profisportler (d.h. Trainer, Berufsfahrer und Lehrlinge) bzw. nachweislich angestelltes Stallpersonal, für diese gilt (noch) die 3G-Regel. Für Amateurfahrer und andere Helfer im Stallbereich gilt ausnahmslos 2G.

Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln. Für Kinder von 6-12 (+ 3 Monate) Jahren wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende. Neu in Wien: Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Damit gilt der „Ninja-Pass“ zwar unter der Woche, aber nicht über das ganze Wochenende. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Der WTV ist behördlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgabe genau zu kontrollieren. Bitte planen Sie daher etwas Wartezeit an den Eingängen ein und halten Sie Ihren Nachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit. Nach erfolgter Kontrolle erhalten Sie ein Armband, das Ihre Zutrittsberechtigung am Gelände nachweist.

An den Eingängen erfolgt ebenfalls eine Erfassung der Personendaten (Name, Mailadresse oder Telefonnummer). Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir Sie das Kontaktdaten-Formular bereits ausgefüllt mitzubringen.

Das Tragen einer Maske während des Renntags ist nicht vorgeschrieben.

Wir danken für Ihr Verständnis!