Nach Bewertung der Gesamtsituation (Zutrittsregel 2G+, Gastronomieschließung etc.) hat der WTV entschieden, dass auch die letzten beiden Renntage des Jahres ausschließlich online über den Internet-Livestream unter www.krieau.at sowie die Streams unserer Wettpartner wie www.trotto.de oder www.pferdewetten.de zu sehen und zu bewetten sind. Aufgrund der aktuellen COVID19-Lage muss der Tribünenbereich leider geschlossen bleiben.

Unterstützen Sie den österreichischen Trabrennsport mit Ihren Wetten von daheim aus. Der Wiener Trabrenn-Verein liefert Ihnen die Bilder und interessante Interviews direkt nachhause und wünscht unterhaltsame und spannende Renntage.

Übrigens: Noch nicht eingelöste Wettscheine der beiden November-Renntage (14. / 21.) sind selbstverständlich am nächstmöglichen Renntag mit geöffneter Tribüne einlösbar.


Aktuelle COVID19-Regelungen am Sonntag 19.12. und 26.12. im Stallbereich

Im Stallbereich haben neben den vom WTV akkreditierten Personen haben nur jene Personen Zutritt, die im Zusammenhang mit einem startenden Pferd stehen und in einem Rennstall für die Abwicklung des Rennbetriebes unbedingt erforderlich sind. Die (zahlenmäßig limitierten) Namen dieser Personen sind vom verantwortlichen Trainer bis spätestens Donnerstag, 16.12. bzw. 23.12., 12:00 Uhr schriftlich im Generalsekretariat (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu melden. Alle Personen müssen der 2,5 G Regel entsprechen. Das bedeutet, dass nur (vollständig) geimpfte oder genesene oder Personen mit negativem PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) Zutritt zum Gelände des WTV erhalten dürfen. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als Genesungsnachweis gelten.

Der WTV ist behördlich verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgabe genau zu kontrollieren. Bitte halten Sie an den Eingängen Ihren Nachweis sowie einen Lichtbildausweis bereit. Nach erfolgter Kontrolle erhalten Sie ein Armband, das Ihre Zutrittsberechtigung am Gelände nachweist.

Weitere Regelungen:

  • In den einzelnen Stallungen dürfen sich nie mehr als 10 Personen gleichzeitig aufhalten. Bei Tätigkeiten, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Bitte beachten Sie die generelle Abstandsregel von 2 Metern am gesamten Gelände!
  • Die in den Stallungen befindlichen Waschgelegenheiten und WC’s sind regelmäßig zu desinfizieren. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist durch die Stallmieter/Trainer sicherzustellen.
  • Ein Übergang von der Stallseite zum Richterturm ist nur Zwecks Vornahme der Siegerehrung bzw. nach Aufforderung der Rennleitung gestattet.
  • Die Gastronomie am Rennplatz sowie alle Gemeinschaftsräume und Garderoben bleiben geschlossen.
  • Für die Verpflegung der „Aktiven“ bzw. dem Stallpersonal sorgen der Foodtruck von Stefan’s Grill und Hakans-Coffee-Bike, die Speisen und Getränke „to go“ anbieten.